
Die Stadt Königs Wusterhausen ist sehr familienfreundlich. Das wirft erfreulicherweise immer wieder die Frage auf, ob Mieter tätig werden müssen, wenn fortan auch ein Neugeborenes in der Wohnung lebt.
In der WoBauGe heißt es dazu, dass jeder Mieter verpflichtet ist, dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die Anzahl der ständig in der Wohnung lebenden Personen verändert. Das gilt auch bei der Geburt eines Kindes.
Mail mit der Kopie der Geburtsurkunde genügt
Für die Anmeldung eines Neugeborenen bei der WoBauGe genügt per Mail die mit einem 3-Zeiler verbundene Kopie der Geburtsurkunde. Eine persönliche
Vorsprache ist nicht erforderlich. Das Unternehmen benötigt diese Angaben, um im Katastrophenfall, wie bei großen Havarien oder Bränden. genau zu wissen, ob möglicherweise noch Menschen in Gefahr sind.
Außerdem beeinflusst die Anzahl der Personen die Abrechnung der Nebenkosten.
Jeder Mieter erhält dann von der WoBauGe ein kurzes Antwortschreiben, in dem ihm der Erhalt der Daten bestätigt wird.