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unseriöser Wettbewerb durch freie Handelsvertreter

Seit dem 1. Februar 2024 gibt es einen Branchenkodex der deutschen Telekommunikations-Unternehmen zum Haustürgeschäft. Dieser ist entstanden, weil Verbraucherschützer und Politik dem Haustürgeschäft gleichermaßen den Kampf angesagt haben. Zu oft wurden Mieter arglistig getäuscht und mit unseriösen Mitteln zu einem Abschluss gedrängt. Besonders herausstechend sind hier die Machenschaften der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH. Die Telekom hat sich zwar dem Branchenkodex verpflichtet, aber die Erkenntnisse der letzten Tage und Wochen sind ernüchternd. Und die Masche der Abzocke hat System, denn es wird den Kunden im gesamten Bundesgebiet derselbe Unfug erzählt. Mal wurde TELTA an Telekom verkauft, dann ist TELTA Pleite, dann wird der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau der TELTA/EWE im Stadtgebiet als Telekom-Ausbau verkauft, dann macht man sich am Endgerät beim Kunden zu schaffen und prüft irgendwelche Funktionen. An der Haustür melden sich die Vertreter als „hier ist ihr Internetanbieter“ und dann wird zu zweit oder allein der Mieter überrumpelt. Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs zum 1.7.24 wird den Kunden erklärt, dass das Kabelfernsehen in Deutschland abgeschaltet wird und man Magenta TV benötigt. Dabei wird lediglich von Sammel- auf Einzelinkasso umgestellt. Aber das Kabelfernsehen wird in Deutschland gar nicht abgeschaltet und für Sie -als WoBauGe-Mieter- ändert sich lediglich, dass die TV Grundversorgung ab 1. Juli 2024 in den Betriebsnebenkosten entfällt. Bestandskunden der TELTA werden zudem automatisch auf den neuen Vollleistungspreis umgestellt. Richtig ist, dass Mieter ohne TELTA-Vertrag aktiv werden müssen. Eine Kundin berichtete sogar, dass die Telekom die GEZ-Gebühren übernimmt... was allein rechtlich nicht möglich ist. Und ohne irgendwelche Unterschriften bekommt man 14 Tage später eine Auftragsbestätigung zum Anbieterwechsel.

Unterzeichnen Sie bitte nichts; auch nicht die Beratung auf einem iPad. Wenn die Situation eskaliert, rufen Sie die Polizei!!!

Aber was, wenn Sie bereits einem Anbieterwechsel auf Grund der Panikmache zugestimmt haben?

1. Sie können jeden Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widersprechen.

2. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hilft Ihnen im Streitfall auch gerne weiter.

3. Negative Erfahrungen mit den Drückerkolonnen können Sie auch direkt reklamieren:

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Niemand hat etwas gegen fairen Vertrieb, doch diese Vorgehensweise entspricht in keinem Fall dem Wettbewerbsrecht. Die Verbraucherschutz-Zentralen haben auf Grund der massiven Verstöße sogar die Diskussion angestoßen, Haustürgeschäfte generell zu verbieten. Bitte informieren Sie auch Ihre älteren Nachbarn über diese Vorgänge und falls Ihnen Ähnliches passiert, informieren Sie uns gerne.

Kontakt

Wohnungsbaugesellschaft
Königs Wusterhausen mbH
Fontaneplatz 1
15711 Königs Wusterhausen